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Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für kaufmännische Dokumente sind im Handelsgesetzbuch § 238 und § 257 sowie in der Abgabenordnung § 147 geregelt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt worden ist.
Daraus ergeben sich folgende Aufbewahrungsfristen: