Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für kaufmännische Dokumente sind im Handelsgesetzbuch § 238 und § 257 sowie in der Abgabenordnung § 147 geregelt.
Für steuerlich relevante Daten besteht Archivierungspflicht. Somit unterliegt jeder Unternehmer der Archivierungspflicht nach § 147 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen).