Revisionssicherheit durch revisionssichere Archivierung
Der Begriff Revisionssicherheit bezieht sich auf die Archivierung elektronischer sowie analoger Dokumente, die in Deutschland den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (§§ 239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO), der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und weiteren steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Revisionssicherheit schließt sichere Abläufe, die Organisation des Anwenderunternehmens, die ordnungsgemäße Nutzung, den sicheren Betrieb und den Nachweis in einer Verfahrensdokumentation ein.
In Ableitung der HGB-Vorschriften gelten folgende Kriterien für die Revisionssicherheit:
- Ordnungsmäßigkeit
- Vollständigkeit
- Sicherheit
- Schutz vor Veränderung und Verfälschung
- Sicherung vor Verlust
- Nutzung nur durch Berechtigte
- Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
- Dokumentation des Verfahrens
- Nachvollziehbarkeit
- Prüfbarkeit
Die Anforderungen und deren Umsetzung sind im Detail den GoBS zu entnehmen.
Unser Unternehmen berät Sie dazu gerne und bietet Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten für Ihr Archiv an.